Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung durch eine klare Darstellung der Sachverhalte.

Dr. Stefan Holter
FUNDIERTE KENNTNISSE IN ALLEN GEMEINDEANGELEGENHEITEN

Gemeinderecht

Eine Gemeinde ist täglich mit unterschiedlichsten Fragen und Problemen beschäftigt. Von der Bauverhandlung bis zur Gehsteigerrichtung, der Grundstücksumwidmung oder bei der Straßenerrichtung. Dass hier im Dialog mit den Gemeindebürgern manchmal auch äußerst emotional reagiert wird, liegt in der Natur der Sache.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte verfügen über fundierte Kenntnisse in sämtlichen Gemeindeangelegenheiten. Die Gemeinde bzw. der Bürgermeister ist erste Instanz in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts z.B. Feuerpolizei, Veranstaltungsrecht, Baurecht, Straßenrecht, etc.

Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Gerade beim Versuch eine bürgernahe Verwaltung zu gewährleisten, stehen Sie oft mit einem Fuß im Kriminal.
Alltag Gemeinde
Sie sind Bürgermeister, Gemeinderat oder Amtsleiter und benötigen juristischen Beistand oder Beratung zu komplexen Themen? Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin oder bedienen Sie sich des aktuellen Leitfadens "Gemeindeordnung OÖ", verfasst von Mag. Dagmar und Dr. Stefan Holter (bei Interesse Anfrage über unsere Kanzlei oder direkt bei beim Lindeverlag:
+43 7248 66555

Schwerpunkt | Gemeindearbeit

Wir beraten, vermitteln oder vertreten Sie bei allen anhängigen Verfahren, bis zur Bescheiderlassung und bis hin zu den Höchstgerichten, z.B. dem Verwaltungsgerichtshof. Oftmals ist die Gemeinde selbst Partei bei UVP-Verfahren oder sonstigen umweltrechtlichen Verfahren von Betriebsstandorten.

Auch bei Gemeindekooperationen, Baulandsicherungsverträgen, Unternehmensgründung und Betreuung von gemeindeeigenen Betrieben sind wir seit Jahrzehnten kompetente Ansprechpartner.

Vorwurf Amtsmissbrauch

Bei Vorwürfen des Amtsmissbrauches oder Amtshaftung gegenüber dem Bürgermeister oder anderen Gemeindeorganen beraten holter | wildfellner rechtsanwälte rasch, versiert und diskret, sodass es womöglich gar nicht zu einem in den Medien publizierten Hauptverfahren kommt.
Die Beratung der Gemeinde durch einen erfahrenen Anwalt ist empfehlenswert. Durch die klare Darstellung der gesetzlichen Sachverhalte und möglichen Grenzen kann er wesentlich zu einer schnellen und tragfähigen Entscheidung beitragen. Wir unterstützen Bürgermeister und Gemeinderäte bei der Verfassung von komplexen Bescheiden oder Berufungsbescheiden.

Weitere wichtige Themen für Gemeinden:
Strafrecht
Bau-, Wasser-, Umweltrecht
Arbeitsrecht
"Gemeindeordnung OÖ -
ein Leitfaden für die Praxis",
verfasst von Mag. Dagmar
und Dr. Stefan Holter.
Mehr zum Buch.

Häufige Fragen und Probleme in der Gemeinde

1Darf die Gemeinde durch Umwidmung einen Schwarzbau sanieren?
Grundsätzlich nein, im Rahmen eines Umwidmungsverfahrens können jedoch Unregelmäßigkeiten unter Umständen saniert werden.
2Wie kann ich eine rasche und sinnvolle Bebauung innerhalb der Gemeinde sicherstellen?
Wir beraten Sie bei der Erstellung von entsprechenden Baulandsicherungsverträgen und Vereinbarungen betreffend Infrastrukturkostenbeiträgen.
3Welche Erfordernisse gibt es für den rechtskonformen Eigentumserwerb durch eine Gemeinde?
Hier sind spezielle Wertgrenzen und Vertretungsvorschriften sowie Genehmigungserfordernisse einzuhalten. Wir unterstützen Sie gerne!