Wir entwickeln die richtige Verteidigungsstrategie mit Ihnen.
Mag. Gunnar Rieger
VERTEIDIGUNG VOR GERICHT ODER BEHÖRDEN

Strafverteidigung

Damit Sie einen Strafverteidiger benötigen, müssen Sie nicht unbedingt in einen Mordfall verwickelt sein oder bereits in Untersuchungshaft sitzen. Das geht viel schneller, als Sie denken und beginnt bei ganz einfachen Fragen. Beispielsweise, ob Sie vor Gericht aussagen müssen, wenn Sie eine Vorladung bekommen haben.

Oder wenn Sie ungerechtfertigt beschuldigt werden, im Geschäftsleben jemanden betrogen zu haben. Vielleicht werden Sie auch wegen Körperverletzung angezeigt, weil Sie einen Autounfall verursacht haben, oder wenn Ihnen ein anderes Vergehen zur Last gelegt wird, dessen Sie sich gar nicht bewusst waren.
Auch wenn Sie unschuldig sind, braucht es im Strafrecht eine Verteidigungsstrategie. Der wichtigste Rat von unserer Seite: sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.

Schwerpunkt | Strafrecht

Bei vielen Fällen im Strafrecht ist es wichtig, eine Verteidigungsstrategie aufzubauen, die nachvollziehbar und wirkungskräftig ist. Das gilt sowohl vor Gericht, als auch bei Behördern wie der Finanzstrafbehörde. Egal ob Sie nur beschuldigt werden oder das Verbrechen auch wirklich begangen haben.

Wir empfehlen Ihnen hier dringend, noch vor der ersten Einvernahme, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Ihr Gegenüber ist im Fragen garantiert geübter, als Sie im Antworten.

Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht betrifft nahezu alle Rechtsbereiche, zum Beispiel im Straßenverkehr, wenn Sie den Alkotest verweigern, Fahrerflucht begehen oder unter Drogeneinfluss hinterm Steuer sitzen und erwischt werden.

Kapitalverbrechen und sexueller Missbrauch

Absichtliche, schwere Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung, Kinderpornografie, sexueller Missbrauch sind Kapitalverbrechen. Unabhängig ob Sie Opfer, Täter oder Beschuldigter sind, wir beraten und vertreten Sie.

Schwerpunkte im Strafrecht

Die häufigsten Themen im Strafrecht sind Vermögensdelikte (Diebstahl, Veruntreuung), falsche Zeugenaussagen, Suchtmitteldelikte (Dealen, Cannabis anbauen), Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch, Bestechung, Stalking und natürlich Delikte gegen Leib und Leben (Körperverletzung, fahrlässige Tötung).

Fragestellungen im Strafrecht

1Ich habe Steuern hinterzogen. Was kann ich tun.
Hier ist eine Selbstanzeige bei der Finanzbehörde zu erwägen.
2Ich wurde verurteilt, wie kann ich eine Fußfessel bekommen.
Die Möglichkeit einer Fußfessel ist v.a. von der Dauer einer verhängten Freiheitsstrafe abhängig. Je geringer diese ist, desto höher ist die Chance. Es gibt hier ein formelles Verfahren, in dem wir Sie gerne begleiten.
3Ich war betrunken und habe einen Passanten mit dem Auto überfahren. Nun liegt er im Koma!
Dies zieht in der Regel eine Fülle von Verfahren nach sich, die teilweise existenzbedrohend sein könnten. Wir legen gemeinsam eine Strategie zur Schadensbegrenzung fest.