Mit 25.05.2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese brachte zahlreiche Neuerungen und Änderungen zum Datenschutz, sowohl Unternehmer als auch Konsumenten betreffend. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass jedes Unternehmen prinzipiell Vorsorge für Datenschutz zu treffen hat und – abhängig von der Art der verarbeiteten Daten – aus Eigenem entsprechende Maßnahmen im Unternehmen zu setzen hat, wie die Errichtung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses, die Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, sowie die Schaffung von einheitlichen Regelungen betreffend Auskunftsbegehren. Bei Missachtung der Verpflichtungen sind teilweise empfindliche Geldstrafen vorgesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, uns rechtzeitig zu kontaktieren.