Anfang 2017 traten umfangreiche Änderungen und Neuerungen im Erbrecht in Kraft. Wir empfehlen Ihnen, uns im Zweifel zu kontaktieren.
Bislang waren beispielsweise auch Eltern kinderloser Paare pflichtteilsberechtigt. Der Gesetzgeber trägt nun dem Gedanken Rechnung, dass das Vermögen eines verheirateten Verstorbenen ohne Nachkommen nicht in die Elterngeneration zurückfallen soll.
Nach wie vor gibt es kein gesetzliches Erbrecht von Lebensgefährten ähnlich jenem von Ehegatten. Zur Absicherung ist weiterhin erforderlich, dass sich Lebensgefährten testamentarisch als Erben einsetzen.
Bei einer Scheidung werden jetzt die letztwilligen Verfügungen in Testamenten zugunsten des geschiedenen Ehegatten automatisch aufgehoben.
Wer ein wirksames Testament errichten möchte, muss geänderte Formvorschriften einhalten. Um sicher zu stellen, dass der letzte Wille auch zum Tragen kommt, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Anwalt bzw. der Anwältin. Wer rechtzeitig seine Angelegenheiten ordnet und klarstellt, erspart den Hinterbliebenen auch Ungewissheit und darauf gegründeten Streit.
Mehr dazu im Interview mit unserer Juristin Mag. Martina Murauer.