Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt
KONKURRENZKLAUSEL, DIENSTWAGEN, KÜNDIGUNG, ENTLASSUNG
Arbeitsrecht - was der Dienstvertrag enthalten soll
Im Arbeitsrecht sind die Rechte und Pflichten von Dienstnehmer und Dienstgeber geregelt. Vom Urlaubsrecht über die Pflegefreistellung, von der Abfertigung bis zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus gibt es viele Spezialbereiche, die schon bei Errichtung des Dienstvertrages aufgenommen werden können.
holter | wildfellner & partner rechtsanwälte beraten Sie bereits im Vorfeld, welche Klauseln der Dienstvertrag enthalten soll, damit die Grundlagen für das Arbeitsverhältnis optimal geregelt sind. Beispielsweise eine Konkurrenzklausel oder die klare Regelung über Prämienzahlungen, die Verwendung des Dienstwagens in der Freizeit, das Ausmaß von Auslandsaufenthalten oder die Abgeltung der Überstunden.
Durchsetzung von Ansprüchen
Im Konfliktmanagement bestens versiert unterstützen wir Sie im Streitfall bei der Durchsetzung von berechtigten und der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Arbeitsverträgen oder auf Renten (z.B. Invaliditätspension), natürlich auch bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ob die Konkurrenzklausel z.B. wirklich schlagend wird, hängt auch von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses ab.
Der Gang zum Arbeitsgericht verhärtet die Fronten. Gerne stellen wir Ihnen unseren kompetenten Mediator zur Verfügung.
Sie haben arbeitsrechtliche Fragen?
Gerne stehen wir beratend bzw. im Falle eines arbeitsgerichtlichen Prozesses auch vertrend an Ihrer Seite.Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
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Schwerpunkt | Dienstvertrag
Privates Surfen während der Arbeitszeit
Probleme ergeben sich oft auch aus der privaten Nutzung des Internets. Inwieweit dies vom Arbeitgeber überprüft werden darf, wo der Datenschutz betroffen ist und was mit den privaten Daten geschieht, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr im Unternehmen ist, sind heikle Fragen, die wir gerne mit Ihnen klären.Wichtige Fragen zum Arbeitsvertrag
Schwerpunkt | Homeoffice
Gibt es in Österreich ein Recht auf Homeoffice? Nicht prinzipiell. Außer Sie gehören einer Hochrisikogruppe an und haben diesbezüglich ein Attest vorliegen. Ansonst ist Homeoffice eine Vereinbarungssache und muss von beiden Seiten akzeptiert werden. Daraus ergeben sich oft eine Fülle an Fragen, die Sie am besten bereits im Vorhinein abklären. Im Streitfall vertreten wir Sie gerne als Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Chef, der Ihre Ansprüche nicht akzeptieren oder als Arbeitgeber gegenüber Ihrem Mitarbeiter, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will.