Als gelernter Bautechniker kenne ich die Stolperfallen bei Baustreitigkeiten genau.

Ing. Mag. Gunnar Rieger
WASSERRECHT, UMWELTRECHT

Im Baurecht bestens versiert

Bauverhandlungen, Baumängel, zu hohe Abrechnung, Pfusch am Bau oder das Baurecht auf fremdem Grundstück: das Baurecht ist sehr komplex und umfasst eine Fülle an gesetzlichen Regelungen. Oft sind auch andere Rechtsgebiete wie Raumordnung, Naturschutz, Gewerberecht und ähnliches betroffen.

Unsere Experten sind neben dem Baurecht auch im Wasserrecht oder Umweltrecht kompetent.
In unklaren Baurechtsfragen ist der kompetente Rat von Experten wichtig. Es muss nicht zwangsläufig ein Schwarzbau sein, um einen Abbruchbescheid zu erhalten.
Unterstützung, Vertretung, Begleitung

Baurecht, Wasserrecht, Umweltrecht

Das Baurecht ist eine Kernkompetenz unserer Kanzlei. Aber auch im UVP-Verfahren oder in wasserrechtlichen Belangen sind wir bestens versiert.
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Schwerpunkt | Baurecht

Von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung besteht das Baurecht aus einer Fülle von Gesetzesnormen, die erfüllt werden müssen. Schon alleine die Bauverhandlung kann mit Grenzabständen, Bauhöhen, Bebauungsplan und nachbarschaftlichen Vorbelastungen eine Herausforderung sein, wo wir Sie nicht nur in der Verhandlung vertreten, sondern bereits im Vorfeld beraten können.

ÖNORM B 2110

Wenn Sie Ihr Privathaus oder Ihre Fabrikshalle von einem Generalunternehmer errichten lassen, warten im Streitfall eine Fülle von Fallstricken. Liefert ein Subunternehmer beispielsweise nicht zeitgerecht und der Bau verzögert sich, kann das auch für Sie als Auftraggeber kostspielige Folgen haben. Was gilt, wer haftet, ist die ÖNORM B 2110 bindend? Darin geregelt sind alle allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen.

Wichtige Fragen rund ums Baurecht

1Pfusch am Bau: wann verjährt ein versteckter Mangel?
Vorrang hat hier die jeweilige vertragliche Regelung, ansonsten gilt grundsätzlich eine 3-jährige Verjährungsfrist.
2Der Eröffnung unseres Geschäftes verzögert sich aufgrund diverser Baumängel. Wer zahlt mir den Verlust?
Dies hängt von der getroffenen vertraglichen Vereinbarung im Bauvertrag ab. Empfehlenswert sind Pönalevereinbarungen, die wir gerne im Einzelnen für Sie aushandeln.
3Wir haben ein neues Haus gekauft, nun entsteht überall Schimmel. Was kann ich tun?
Entscheidend ist die Ursachenforschung. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des Sachverständigen. Allenfalls ist auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren angezeigt.
4Der Baumeister hat uns eine Rechnung mit nachträglichen Kosten geschickt, die wesentlich höher sind. Muss ich das bezahlen?
Grundsätzlich gilt der vereinbarte Angebotspreis bzw. der Umfang des jeweiligen Auftrags. Bei Zusatzaufträgen kann es zu zusätzlichen Geldforderungen kommen. Unter gewissen Umständen besteht auch eine besondere Hinweispflicht des Baumeisters.
5Was bedeutet Baurecht auf 99 Jahre?
Beim Baurecht handelt es sich um ein grundbücherlich sichergestelltes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Bauwerks auf fremdem Grund auf die Dauer von 99 Jahren.

Was ist UVP-pflichtig?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dann notwendig, wenn es sich um ein größeres, auch die Umwelt betreffendes Projekt handelt oder wenn es um sensible Umweltbereiche geht. Unter all den europäischen Normen und österreichischen Gesetzesvorgaben den Durchblick zu behalten, ist nicht immer einfach.
Das UVP-Verfahren ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Als Unternehmer begleiten wir Sie bereits in der Vorbereitung intensiv, um alle notwendigen Projektunterlagen fristgerecht vorlegen zu können.

Schwerpunkt | Wasserrecht

Die häufigsten Fragen rund ums Wasserrecht sind nachbarrechtliche Themen: Darf der Nachbar sein Wasser über mein Grundstück ableiten? Die Formen dafür sind vielfältig: Dachrinnen, die vor meinem Grundstück enden, neue Stützmauern, die den Regen umleiten oder Fallrohre in der Reihenausanlage, die durch nachbarliche Keller gehen.

Wasserrechtliche Bewilligungen

Bei einigen baurechtlichen Maßnahmen benötigen Sie eine wasserrechtliche Bewilligung, der ein Verfahren voraus geht. Dabei begleiten wir Sie gerne, egal ob Sie als Unternehmer in einem eher heiklen Prozedere (z.B. bei der Grundwasserentnahme für einen Produktionsbetrieb, eine Parkplatzerrichtung vor einem Einkaufszentrum) die Bewilligung benötigen oder als Nachbar

Aber auch bei Errichtungen im eigenen Garten kann es sein, dass Sie vorab eine wasserrechtliche Bewilligung benötigen. Beispielsweise wenn Sie eine Erdwärmepumpe nutzen möchten und in einem geschlossenen Siedlungsgebiet ohne zentrale Trinkwasserversorgung liegen.

Wasserrechtliches Widerstreitverfahren

Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen hat auch einen Trend zum Kleinwasserkraftwerk ausgelöst. Wenn mehrere Projekte zur Einreichung kommen, wird dies u.U. im Widerstreitverfahren entschieden. Hier ist eine kompetente Vorbereitung und Vertretung unabdingbar.
Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund ums Wasserrecht. 07248 66 555