Am Lebensende trägt nichts so sehr zur Spaltung einer Familie bei, als ungeregelte Erbverhältnisse.

Dr. Klaus Holter
IM ERBRECHT DEN LETZTEN WILLEN FRÜHZEITIG REGELN

Mit einem Testament klare Lösungen schaffen

Das Testament verspricht auch in komplizierten Fällen klare Lösungen und kann Personen als Erben mit einbeziehen, die nach dem Erbrecht sonst nicht erbberechtigt wären.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte beraten Sie bei der Testamentserrichtung, damit Ihr Nachlass in die richtigen Hände fällt, und nicht der Nährboden für unüberwindbare Konflikte wird. So kann auch schnell und eindeutig festgelegt werden, wer und in welchem Ausmaß pflichtteilsberechtigt ist, und ob irgendwelche unentgeltliche Leistungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anzurechnen sind.

 

Unsere Anwälte helfen bei der Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testamenten und Vermächtnissen, bei der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, der Verfassung von Erbübereinkommen und bei Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

 

Wenn Sie sichergehen wollen, verlassen Sie sich nicht auf Mustertestamente und -verträge aus dem Internet.

Am Lebensende trägt nichts so sehr zur Spaltung einer Familie bei, als ungeregelte Erbverhältnisse. Mit einem Testament schaffen Sie eine geregelte Basis für die nächsten Generationen.
Wir zeigen Ihnen, was möglich ist
Sie haben etwas kompliziertere Verhältnisse und wollen sich gerne erbrechtlich beraten lassen? Wir unterstützen Sie gerne.
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Schwerpunkt | Testament

Die gesetzliche Erbfolge tritt unabhängig davon ein, ob Erblasser und Erben ein gutes Verhältnis hatten. Wenn der letzte Wille nicht geregelt ist, kann die Verlassenschaft schnell zu einer heiklen, Familien spaltenden Angelegenheit werden.

Wenn Emotionen und nicht Fakten regieren, bleibt durch Erbstreitigkeiten vom Familienvermögen manchmal nichts mehr übrig. Prekär ist die Situation auch bei Patchwork-Familien.

Besonders komplex ist es, wenn ein Unternehmen in den Nachlass fällt, und um die Übernahme des Unternehmens und die Frage gestritten wird, wer die wesentlichen Entscheidungen treffen kann. Mit einem Testament können Sie frühzeitig regeln, wer was bekommt.

Testamentsregister

Wenn Sie bei einem Rechtsanwalt ein Testament bzw. eine letztwillige Verfügung errichten oder einen Erbverzicht unterschreiben, wird dies im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte als Hinweis vermerkt.

Wichtige Fragen rund ums Erbrecht.

1Ist ein handschriftliches Testament ausreichend?
Grundsätzlich ja, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig sind handschriftliche Testamente aus formellen Gründen ungültig, sodass dann die gesetzliche Erbfolge eintritt.
2Warum sollte ein Anwalt ein Testament verfassen?
Damit sichergestellt ist, dass das Testament auch aufgefunden wird, der letzte Wille klar formuliert wird und die Formvorschriften eingehalten werden. Wir als Anwälte haben große Erfahrung mit Erbrechtstreitigkeiten und wissen, wie man sie durch klare Regelungen vermeiden kann.
3Wo muss ich das Testament aufbewahren?
Ein Testament soll sicher aufbewahrt werden, anwaltliche Testamente werden registriert und im Original bei uns aufbewahrt.
4Braucht es eine Verlassenschaftsabhandlung wenn es ein Testament gibt?
Eine Verlassenschaftsabhandlung ist grundsätzlich immer erforderlich, kann aber von uns in der Regel schriftlich ohne Verhandlung abgewickelt werden.
5Ist meine Lebensgefährtin automatisch erbberechtigt?
Bei Lebensgefährten besteht grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht, dazu sind entsprechende Regelung in einem Testament erforderlich.
6Wie kann ich jemanden enterben?
Für eine Enterbung sind im Gesetz genau definierte Gründe erforderlich, wir beraten Sie dazu gerne.

Schwerpunkt | Vorsorgevollmacht


Eine Vorsorgevollmacht hindert im Regelfall die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter) und diese wird erst wirksam, wenn der Vorsorgefall (Handlungsunfähigkeit) ärztlich bestätigt ist und dies registriert wird.

Schwerpunkt | Patientenverfügung


Als Rechtsanwälte sind wir zur Errichtung von Patientenverfügungen befugt. Diese werden im Patientenverfügungsregister eingetragen. Die Art der medizinischen Behandlung, die Sie dadurch ablehnen, muss konkret ausgeführt sein. Je nach Art der Patientenverfügung ist auch eine ärztliche Aufklärung erforderlich. Das Rote Kreuz und die Österreichischen Krankenanstalten haben Zugriff auf das Patientenregister, um feststellen zu können, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

Gerne besprechen wir alles Notwendige mit Ihnen. 07248 66 555