Am Lebensende trägt nichts so sehr zur Spaltung einer Familie bei, als ungeregelte Erbverhältnisse.
Dr. Klaus Holter
IM ERBRECHT DEN LETZTEN WILLEN FRÜHZEITIG REGELN
Mit einem Testament klare Lösungen schaffen
Das Testament verspricht auch in komplizierten Fällen klare Lösungen und kann Personen als Erben mit einbeziehen, die nach dem Erbrecht sonst nicht erbberechtigt wären.
holter | wildfellner & partner rechtsanwälte beraten Sie bei der Testamentserrichtung, damit Ihr Nachlass in die richtigen Hände fällt, und nicht der Nährboden für unüberwindbare Konflikte wird. So kann auch schnell und eindeutig festgelegt werden, wer und in welchem Ausmaß pflichtteilsberechtigt ist, und ob irgendwelche unentgeltliche Leistungen zu Lebzeiten auf den Pflichtteil anzurechnen sind.
Unsere Anwälte helfen bei der Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Testamenten und Vermächtnissen, bei der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren, der Verfassung von Erbübereinkommen und bei Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.
Wenn Sie sichergehen wollen, verlassen Sie sich nicht auf Mustertestamente und -verträge aus dem Internet.
Am Lebensende trägt nichts so sehr zur Spaltung einer Familie bei, als ungeregelte Erbverhältnisse. Mit einem Testament schaffen Sie eine geregelte Basis für die nächsten Generationen.
Wir zeigen Ihnen, was möglich ist
Sie haben etwas kompliziertere Verhältnisse und wollen sich gerne erbrechtlich beraten lassen? Wir unterstützen Sie gerne.Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
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Schwerpunkt | Testament
Testamentsregister
Wenn Sie bei einem Rechtsanwalt ein Testament bzw. eine letztwillige Verfügung errichten oder einen Erbverzicht unterschreiben, wird dies im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte als Hinweis vermerkt.Wichtige Fragen rund ums Erbrecht.
Schwerpunkt | Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht hindert im Regelfall die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter) und diese wird erst wirksam, wenn der Vorsorgefall (Handlungsunfähigkeit) ärztlich bestätigt ist und dies registriert wird.
Schwerpunkt | Patientenverfügung
Als Rechtsanwälte sind wir zur Errichtung von Patientenverfügungen befugt. Diese werden im Patientenverfügungsregister eingetragen. Die Art der medizinischen Behandlung, die Sie dadurch ablehnen, muss konkret ausgeführt sein. Je nach Art der Patientenverfügung ist auch eine ärztliche Aufklärung erforderlich. Das Rote Kreuz und die Österreichischen Krankenanstalten haben Zugriff auf das Patientenregister, um feststellen zu können, ob eine Patientenverfügung vorliegt.