Wir beraten Sie gerne frühzeitig, damit im Ernstfall einer Scheidung alles geregelt ablaufen kann.

Mag. Martina Murauer
KOMPETENTE HILFE BEIM EHEVERTRAG, DER SCHEIDUNG ODER OBSORGE

Familienrecht: Ehe, Lebenspartner, Kinder, Familie

Frisch verliebt, verlobt und dann schon an den Rechtsanwalt denken? Was vielen unvorstellbar ist, hat, wie die Scheidungsstatistik leider beweist, Berechtigung.

Deshalb beraten wir Sie gerne frühzeitig, damit im Ernstfall alles geregelt ist. Das emotionale Leid können wir nicht verhindern, aber mittels Ehevertrag bzw. bei Lebensgemeinschaften mittels Partnerschaftsvertrag die rechtliche Basis für eine faire Scheidung im Vorfeld regeln.
Mediation ist oft zielführender als ein Rosenkrieg, wir sind für diese Art der konstruktiven Konfliktvermeidung im Gespräch ausgebildet. Gerne unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben.
EHEVERTRAG, SCHEIDUNG, MEDIATION
Wir stehen auf Ihrer Seite
Beim Ehevertrag, einvernehmlichen oder streitigen Scheidungen bieten wir Unterstützung. Auch im Mediationsverfahren stehen Ihnen eigens ausgebildete Experten unserer Kanzlei zur Verfügung.

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Schwerpunkt | Scheidung

Hauptfragen bei einer Scheidung sind normalerweise der Unterhalt für die Kinder, Kontaktrecht, Unterhalt für den Ehepartner, die Aufteilung der Ersparnisse bzw. des Vermögens, Obsorge für die Kinder oder aus wessen Verschulden die Ehe geschieden wird. Oft geht es zunächst auch um die Frage, ob jemand einfach die Ehewohnung verlassen kann, oder wie man sich hierbei richtig verhalten soll.

Sozialversicherung, Pensionsansprüche

Wichtig sind auch sozialversicherungsrechtliche Fragen, wie die Krankenversicherung oder Pensionsansprüche. Wenn die geschiedenen Eheleuten neue Familien gründen, kann es schwierig werden. Patchworkfamilien sind auch im Erbrecht ein wichtiges Thema.

Vermögen, Ersparnisse

Wir helfen dabei „übersehene“ eheliche Ersparnisse bzw. Immobilienanteile zu finden, damit die Vermögensaufteilung gerecht abläuft.

Wichtige Fragen zum Thema Scheidung

1Wann kann ich mich scheiden lassen?
Wann Sie sich scheiden lassen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem aber, ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen oder es strittige Punkte gibt. Bei einvernehmlichen Scheidungen muss die Ehe mindestens sechs Monate zerrüttet sein. Es ist nicht zwingend notwendig, in getrennten Wohnungen zu leben, die Trennung von Tisch und Bett muss aber gegeben sein. Eine Scheidungsklage muss grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes bei Gericht erhoben werden.
2Wer kann die Scheidung einreichen?
Ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung kann von beiden Ehepartnern beim Bezirksgericht eingereicht werden. Eine Scheidungsklage kann jeder der Ehepartner gegen den anderen erheben. In beiden Fällen empfiehlt sich, die Beiziehung eines Rechtsanwalts.
3Was ist, wenn ich der Scheidung nicht zustimme?
In solchen Fällen ist keine einvernehmliche Scheidung möglich, sondern muss einer der Ehepartner eine Klage erheben, und einen Scheidungsgrund geltend machen.
4Stimmt es, dass "wer die Scheidung einreicht zahlt"?
Dies stimmt so nicht, bei einvernehmlicher Scheidung ist auch die Kostenübernahme Verhandlungssache, grundsätzlich trägt jeder seine Kosten selbst. Bei streitigen Scheidungen ist der Kostenersatz vom Verfahrensausgang abhängig.
5Was ist bei der Scheidung aufzuteilen?
Alles was während der Ehe gemeinsam erworben wurde, also der eheliche Zugewinn. Es gibt aber auch wichtige Ausnahmen wie eingebrachtes Vermögen, Unternehmen, Schenkungen oder Geerbtes.

Der Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist keine Voraussetzung für eine gute Ehe, regelt aber eine faire Scheidung. Er kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Für Lebensgemeinschaften empfehlen wir einen Partnerschaftsvertrag, dies vor allem dann, wenn die beiden Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern kommen, bei gemeinsamen Investitionen in ein Haus oder eine Eigentumswohnung oder wenn einer der Partner Unternehmer ist bzw. über Unternehmensbeteiligungen verfügt, so können Themen der Gütertrennung bestmöglich behandelt werden. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens bleibt. In einem Ehevertrag können Sie auch Gütergemeinschaft vereinbaren.

Wir achten auf die Einhaltung der für die Gültigkeit des Ehevertrags erforderlichen Form. Erforderlichenfalls organisieren wir zur notariellen Beglaubigung einen gemeinsamen Notartermin in unserer Kanzlei.

Schwerpunkt | Obsorge und Unterhalt

Im österreichischen Sorgerecht ist geregelt, wem die Obsorge obliegt. Auch wenn Ihnen das vielleicht nicht gefällt: Ziel des Gesetzgebers ist es, bei einer Scheidung eher das gemeinsame Sorgerecht zu regeln. Um die alleinige Obsorge bei Gericht beantragen zu können, muss es triftige Gründe, wie die Gefährdung des Kindes, geben. Das Besuchsrecht (Kontaktrecht) des anderen Elternteils bleibt bestehen.

Als Spezialisten für Obsorgerecht, Kontaktrecht, Unterhaltsrecht und Elternrechte stehen wir Ihnen hier beratend zur Verfügung, unterstützen Sie bei einvernehmlichen Lösungen oder vertreten Sie vor Gericht.
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Schwerpunkt | Kinder und Jugendliche

Kleine Kinder - kleine Sorgen, große Kinder – große Sorgen.
Sei es bei abgeschlossenen Verträgen im Internet, Kontakt mit Drogen, oder die berühmte „eingeschossene Fensterscheibe“. Auch hier kann es um hohe Summen und eine Weichenstellung für die Zukunft des Kindes gehen, auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir sind für Sie da!
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