Neben der tragischen Komponente einer Insolvenz, ergibt sich daraus auch immer eine Chance.

Mag. Gunnar Rieger, Dr. Wilhelm Kubin - beide eingetragene Insolvenzverwalter
INSOLVENZVERWALTER, SCHULDNER- ODER GLÄUBIGERVERTRETER

Abwicklung von Insolvenzverfahren

Eine Insolvenz liegt dann vor, wenn es einem Unternehmen oder auch einer Privatperson nicht mehr möglich ist, seine/ihre Schulden zu bezahlen. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das gesamte Vermögen des Schuldners herangezogen wird, um die offenen Forderungen der Gläubiger aliquot zu befriedigen.

 

In einem einheitlichen Insolvenzverfahren gibt es die Möglichkeit eines Sanierungsverfahrens, das mit oder ohne Eigenverwaltung des Unternehmers stattfindet.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte verfügen über große Erfahrung und eine profunde Basis, um bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzverwalter bestellt zu werden, oder Sie als Schuldner oder Insolvenzgläubiger zu vertreten.

Ein Insolvenzverfahren bietet große Chancen für die Zukunft.
Sie sind von der Insolvenz bedroht?
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555

Schwerpunkt | Insolvenzanmeldung

Vor Insolvenzanmeldung beraten wir Unternehmer fachkundig auf Grundlage der speziellen Unternehmenssituation. Ist die Insolvenz nicht abzuwenden, stellen wir für Sie den Insolvenzantrag und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Müssen Sie Privatinsolvenz anmelden, kontaktieren wir Ihre Gläubiger und versuchen für Sie einen außergerichtlichen Ausgleich zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, legen wir auf der Grundlage eines realistisch einzuschätzenden Zahlungsplanes bei Gericht den Antrag auf Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens vor.

Häufige Fragen rund um die Insolvenz

1Wann wird ein Insolvenzverfahren über ein Unternehmen eröffnet?
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder buchhalterisch überschuldet, muss das Unternehmen selbst umgehend den Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Weiters können Gläubiger des Unternehmens den Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
2Was passiert nach einer Insolvenzeröffnung?
Das Gericht bestellt einen mit umfassenden Befugnissen ausgestatteten Insolvenzverwalter, der sich umgehend über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens einen Überblick verschafft und die Entscheidung trifft, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Wir begleiten Sie als Schuldnervertreter.
3Was bedeutet Insolvenz für die Mitarbeiter?
Der Lohn der Mitarbeiter ist im Rahmen der Insolvenzentgeltsicherung gesichert. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die Arbeitsplätze erhalten werden können. Die Mitarbeiter werden durch die Arbeiterkammer und durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) beraten und vertreten. Wir begleiten Sie als Schuldnervertreter.