INSOLVENZVERWALTER, SCHULDNER- ODER GLÄUBIGERVERTRETER
Abwicklung von Insolvenzverfahren
Eine Insolvenz liegt dann vor, wenn es einem Unternehmen oder auch einer Privatperson nicht mehr möglich ist, seine/ihre Schulden zu bezahlen. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das gesamte verwertbare Vermögen zugunsten der Gläubiger verwertet wird.
Ein Insolvenzverfahren verlangt den Betroffenen sicherlich ab dem ersten Tag viel ab, bietet allerdings auch im Interesse aller Beteiligten große Möglichkeiten für einen Neuanfang. So gibt es für Unternehmer aber auch Privatpersonen Möglichkeiten, einer umfassenden Sanierung. Oftmals gehen Insolvenzverfahren auch mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Vorwürfen der geschmälerten Gläubiger einher, die im Rahmen einer Vertretung zu berücksichtigen sind.
holter | wildfellner & partner rechtsanwälte verfügen über große Erfahrung und eine profunde Basis, um bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzverwalter bestellt zu werden, oder Sie als Schuldner oder Insolvenzgläubiger zu vertreten.

Ein Insolvenzverfahren bietet große Chancen für die Zukunft.
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Schwerpunkt | Insolvenzanmeldung


