Bei Verträgen gibt es zahlreiche Fallstricke, die wir für Sie vermeiden können.

Dr. Klaus Holter
VERTRAGSRECHT

Kaufverträge, Übergabe, Schenkung, Miete

Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Schenkungsvertrag, Wohnungseigentumsbegründung (Parifizierung), Bauträgerprojekt: Rund um die Immobilie gibt es ein komplexes Geflecht an Rechten und Gesetzen, die eingehender Beratung und professioneller Abwicklung bedürfen, damit Sie mit Ihrer neuen Immobilie auch wirklich glücklich werden können.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte verfassen Ihre Verträge zum Grundstücks-Kauf, Tausch, der Schenkung, zur Übergabe, von Miete, Pacht, der Wohnungseigentumsbegründung, Treuhandabwicklung und vieles mehr.

HAUSKAUF, EIGENTUMSWOHNUNG
Wir stehen auf Ihrer Seite
Beim Kauf einer Immobilie, Schenkung oder Übergabe steht Ihnen unser versiertes Team kompetent zur Seite.
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+43 7248 66555
Oft gibt es ein böses Erwachen, wenn nach Bezahlung des Kaufpreises beim Eintrag ins Grundbuch festgestellt wird, dass eine Immobilie bereits an jemand anderen verkauft worden ist, oder Belastungen auftauchen, für die Sie als neuer Erwerber haften. Darum kümmern wir uns bereits im Vorfeld.

Schwerpunkt | Kaufvertrag

Als Käufer einer Immobilie oder eines Grundstückes bestimmen Sie, welcher Rechtsanwalt den Kaufvertrag erstellt. Von der Durchführung im Grundbuch bis zur Übernahme der erforderlichen Treuhandschaft (wir sind Mitglied der Treuhand-Revision der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer) und den dazu gehörigen Behördenverfahren (Gebührenfinanzamt, Grundverkehrsbehörde etc.) sind holter | wildfellner & partner rechtsanwälte Ihre zuverlässigen Partner.

 

Beratend klären wir vor dem Kaufvertrag auch offene Fragen, wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse gestaltet werden sollen, damit später im Erbfall die jeweiligen Interessen bestmöglichst gewahrt werden.


Übergabsvertrag, Schenkung

Für die Übergabe oder Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes bedarf es eines ähnlichen Vertrages wie beim Kauf, auch familienintern muss ein formeller Vertrag verfasst und unterfertigt werden. Dabei helfen wir gerne.


Enteignung, Bebauungsplan, ...

Gegenüber der öffentlichen Hand vertreten wir Sie im Falle einer bevorstehenden Enteignung, bei Flächenwidmungen oder der Erstellung eines Bebauungsplans und machen Ihre Schadenersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche geltend.

Wichtige Fragen zum Kauf einer Immobilie

1Wie läuft der Kauf eines Hauses ab.
Es werden Ihre Interessen erörtert, danach die Rechtslage und die Rahmenbedingungen geprüft und schließlich wird ein grundbuchsfähiger Kaufvertrag erstellt. Wir übernehmen auch die Treuhandschaft im Zusammenhang mit einer Kaufpreisfinanzierung bei der Bank.
2Ich verkaufe ein Haus. Soll ich den Kauvertrag prüfen lassen?
Meist sucht der Käufer den Vertragsverfasser aus. Es empfiehlt sich daher auf Verkäuferseite eine zweite Meinung durch unsere Kanzlei einzuholen.
3Ich habe ein Haus gekauft, das jetzt viele Baumängel hat. Was kann ich tun?
Dies und inwieweit Sie Ansprüche haben, hängt maßgeblich vom Inhalt des Kaufvertrages ab, und ob darin Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt wurden. Hier beraten wir Sie gerne individuell.
4Warum ist der Flächenwidmungsplan beim Hauskauf wichtig?
Der Flächenwidmungsplan ist für die konkrete Nutzung und Bebaubarkeit eines Grundstücks von entscheidender Bedeutung, hier beraten wir Sie gerne.
5Welche Steuern und Gebühren gibt es bei Liegenschaftstransaktionen?
Die anfallenden Steuern und Gebühren sind im Einzelfall unterschiedlich und sind daher genau zu prüfen und empfiehlt es sich unbedingt in einer frühen Phase eine Beratung durch unsere Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen Ihnen eine möglichst steuerschonende Variante.
Gerne organisieren wir, falls erforderlich, die notwendige notarielle Beglaubigung in unserer Kanzlei.

Schwerpunkt | Grundstücksrecht

Besitzstörung, Wegerecht, Flächenwidmung ...

Das Grundstücksrecht betrifft ein breites Spektrum, von der Flächenwidmung bis zur Besitzstörung. Einen großen Anteil nehmen Nachbarschaftsfragen und Streitigkeiten ein, in denen wir Sie vorab über die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Wünsche beraten und im Streitfall vertreten. Beispielsweise, ob Anspruch auf Rückschnitt eines Baumes auf dem Nachbargrundstück besteht oder ob ein Wegerecht aus dem Jahre 1926 immer noch gültig ist. In oft heiklen Fragen zu Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, Besitzstörungen und dem Nachbarrecht sind wir äußerst versiert.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
+43 7248 66555

Fragen zum Grundstücksrecht

1Auf meinem Grundstück ist ein altes Gehrecht eingetragen. Kann ich einen Zaun errichten?
Hier ist Vorsicht angebracht. Dies könnte eine Besitzstörung bedeuten, jedenfalls darf durch einen Zaun das Gehrecht nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Allerdings gibt es Fälle, wo die Errichtung eines Zauns nicht immer unmöglich ist.
2Mein neuer Nachbar hat große Bäume gepflanzt, meine schöne Aussicht wird bald zugewachsen sein.
Bäume an der Grundgrenze müssen nicht unbedingt hingenommen werden, eine Durchsetzung eines Rechts auf schöne Aussicht ist allerdings schwierig, wir prüfen die Umstände des Einzelfalls.
3Mein Nachbar hat seinen Anbau direkt an mein Grundstück gestellt. Ist das rechtskonform?
Hier müssen die baurechtlichen Vorschriften genau geprüft werden. Dies ist unter anderem abhängig vom jeweiligen konkreten Bauvorhaben.

Schwerpunkt | Pacht-, Dienstbarkeits- oder Mietverträge

Für Mieter oder Vermieter

Im umfassenden Bereich der Pacht-, Dienstbarkeits- oder Mietverträge, der ständig Neuerungen unterworfen ist, verfügt unserer Kanzlei über Experten, die das Rechtsgebiet sowohl für den Mieter (beispielsweise wer die Erhaltungskosten zu tragen hat) als auch den Vermieter (beispielsweise wann ein befristeter Mietvertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag wird) umfassend erläutern und die Verträge entsprechend verfassen können.

Verlassen Sie sich nicht auf Musterverträge aus dem Internet, die entscheidenden Kriterien liegen im Detail und sind bei "Mustern" aus dem Internet in der Regel nicht berücksichtigt.

Wichtige Fragen zu Miete und Pacht.

1Was ist ein Dienstbarkeitsvertrag?
Ein Dienstbarkeitsvertrag regelt die Benützung einer fremden Sache, etwa in Form eines Wegerechts, und sollte unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.
2Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht.
Vielen ist beim Abschluss eines Vertrages gar nicht wirklich klar, ob es sich um Miete oder Pacht handelt. Vor allem wenn es um Geschäftsräume, Arztpraxen oder dergleichen geht. Bei der Miete wird dem Mieter ein Gebäude zur Nutzung überlassen, bei der Pacht geht es nicht nur um die Nutzung der Immobilie, sondern auch um den zu erzielenden Ertrag. Es ist also auch die Nutzung der Gerätschaften oder Einrichtung inkludiert. Für die Pacht ist eine Betriebspflicht charakteristisch. Die Unterscheidung ist ganz wesentlich unter anderem für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes nach dem Mietrechtsgesetz.

Bauträger- Projekte

Wenn Sie eine bestmögliche Verwertung eines Grundstückes beabsichtigen, bietet sich möglicherweise ein Bauträgerprojekt an.

Wir beraten Sie kompetent bei der Begründung einer Bauträgergesellschaft, der Verfassung des Bauträgervertrags, kümmern uns um allfällige Dienstbarkeitsregelungen und um den Abverkauf der einzelnen Objekte.

Im Zuge dessen übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Treuhandschaft und arbeiten eng mit dem Bauabschnittsprüfer zusammen. Wir können Ihnen hier auch klar kalkulierte Kostenmodelle anbieten.

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