
Bei Verträgen gibt es zahlreiche Fallstricke, die wir für Sie vermeiden können.
Dr. Klaus Holter
VERTRAGSRECHT
Kaufverträge, Übergabe, Schenkung, Miete

Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Schenkungsvertrag, Wohnungseigentumsbegründung (Parifizierung), Bauträgerprojekt: Rund um die Immobilie gibt es ein komplexes Geflecht an Rechten und Gesetzen, die eingehender Beratung und professioneller Abwicklung bedürfen, damit Sie mit Ihrer neuen Immobilie auch wirklich glücklich werden können.
holter | wildfellner & partner rechtsanwälte verfassen Ihre Verträge zum Grundstücks-Kauf, Tausch, der Schenkung, zur Übergabe, von Miete, Pacht, der Wohnungseigentumsbegründung, Treuhandabwicklung und vieles mehr.
Wir stehen auf Ihrer Seite
Beim Kauf einer Immobilie, Schenkung oder Übergabe steht Ihnen unser versiertes Team kompetent zur Seite.Sie haben Fragen?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin:
+43 7248 66555

Oft gibt es ein böses Erwachen, wenn nach Bezahlung des Kaufpreises beim Eintrag ins Grundbuch festgestellt wird, dass eine Immobilie bereits an jemand anderen verkauft worden ist, oder Belastungen auftauchen, für die Sie als neuer Erwerber haften. Darum kümmern wir uns bereits im Vorfeld.
Schwerpunkt | Kaufvertrag

Als Käufer einer Immobilie oder eines Grundstückes bestimmen Sie, welcher Rechtsanwalt den Kaufvertrag erstellt. Von der Durchführung im Grundbuch bis zur Übernahme der erforderlichen Treuhandschaft (wir sind Mitglied der Treuhand-Revision der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer) und den dazu gehörigen Behördenverfahren (Gebührenfinanzamt, Grundverkehrsbehörde etc.) sind holter | wildfellner & partner rechtsanwälte Ihre zuverlässigen Partner.
Beratend klären wir vor dem Kaufvertrag auch offene Fragen, wie die aktuellen Eigentumsverhältnisse gestaltet werden sollen, damit später im Erbfall die jeweiligen Interessen bestmöglichst gewahrt werden.
Übergabsvertrag, Schenkung
Für die Übergabe oder Schenkung einer Immobilie oder eines Grundstückes bedarf es eines ähnlichen Vertrages wie beim Kauf, auch familienintern muss ein formeller Vertrag verfasst und unterfertigt werden. Dabei helfen wir gerne.
Enteignung, Bebauungsplan, ...
Gegenüber der öffentlichen Hand vertreten wir Sie im Falle einer bevorstehenden Enteignung, bei Flächenwidmungen oder der Erstellung eines Bebauungsplans und machen Ihre Schadenersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche geltend.
Wichtige Fragen zum Kauf einer Immobilie
Gerne organisieren wir, falls erforderlich, die notwendige notarielle Beglaubigung in unserer Kanzlei.
Schwerpunkt | Grundstücksrecht

Besitzstörung, Wegerecht, Flächenwidmung ...
Das Grundstücksrecht betrifft ein breites Spektrum, von der Flächenwidmung bis zur Besitzstörung. Einen großen Anteil nehmen Nachbarschaftsfragen und Streitigkeiten ein, in denen wir Sie vorab über die Möglichkeiten der Durchsetzung Ihrer Wünsche beraten und im Streitfall vertreten. Beispielsweise, ob Anspruch auf Rückschnitt eines Baumes auf dem Nachbargrundstück besteht oder ob ein Wegerecht aus dem Jahre 1926 immer noch gültig ist. In oft heiklen Fragen zu Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, Besitzstörungen und dem Nachbarrecht sind wir äußerst versiert.Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
+43 7248 66555
Fragen zum Grundstücksrecht
Schwerpunkt | Pacht-, Dienstbarkeits- oder Mietverträge

Für Mieter oder Vermieter
Im umfassenden Bereich der Pacht-, Dienstbarkeits- oder Mietverträge, der ständig Neuerungen unterworfen ist, verfügt unserer Kanzlei über Experten, die das Rechtsgebiet sowohl für den Mieter (beispielsweise wer die Erhaltungskosten zu tragen hat) als auch den Vermieter (beispielsweise wann ein befristeter Mietvertrag automatisch zu einem unbefristeten Vertrag wird) umfassend erläutern und die Verträge entsprechend verfassen können. Verlassen Sie sich nicht auf Musterverträge aus dem Internet, die entscheidenden Kriterien liegen im Detail und sind bei "Mustern" aus dem Internet in der Regel nicht berücksichtigt.Wichtige Fragen zu Miete und Pacht.
