Rufschädigung über Social Medias kann Karrieren kosten. Hier spielt der Faktor Zeit eine große Rolle.

Kanzlei holter | wildfellner & partner rechtsanwälte
RUFSCHÄDIGUNG UND SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Verleumdung, Schadenersatz

Das im Mediengesetz verankerte Persönlichkeitsrecht zum Schutz der Ehre, des wirtschaftlichen Rufs oder der Privatsphäre eines Menschen bezieht sich nicht nur auf Falschmeldungen in Printmedien, im Radio oder Fernsehen, sondern auch auf die Onlineberichterstattung oder Social Medias wie facebook, xing, linkedin oder twitter.

 

holter | wildfellner & partner rechtsanwälte vertreten Sie im Medienstrafverfahren, bei der Durchführung des Entgegnungsverfahrens und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Unterlassungsansprüchen, Widerruf wegen Rufschädigung, Kreditschädigung etc.

Wir beraten Sie gerne
Verleumdungen oder Falschmeldungen in einem Medium können Konsequenzen nach sich ziehen, die einen hohen Schaden verursachen. Wir beraten Sie gerne und machen Ihre Ansprüche geltend.
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Rufschädigung kann die Karriere eines Menschen oder ein wirtschaftliches Unternehmen ruinieren. Ein unüberlegt gepostetes Bild kann in der Zukunft beispielsweise bei Ihrer Jobsuche hinderlich sein.

Schwerpunkt | Rufschädigung

Im Mediengesetz ist das Persönlichkeitsrecht (Persönlichkeitsschutz) eines Menschen fix verankert, darüber hinaus sind Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz denkbar. Wenn in einem Medium öffentlich eine Falschbehauptung über eine Person stattfindet und so eine Rufschädigung erfolgt, kann der Geschädigte eine Berichtigung in Form eines Widerrufes verlangen. Ergibt sich aus dieser Falschmeldung eine bleibende Beeinträchtigung wie beispielsweise eine Rufschädigung, die zu einer Kreditschädigung führen kann, steht dem Geschädigten auch Schadenersatz zu.

Bei einem Widerruf muss das Medium die Falschmeldung berichtigen, bei einer Entgegnung oder Gegendarstellung wird dem Betroffenen die Möglichkeit geboten, seine Sicht der Dinge darzustellen. Mithilfe eines erfahrenen Anwalts kann dies äußerst rasch erfolgen, möglicherweise noch während der laufenden Sendung.

Verleumdung in Social Medias

Postings im Social Web können leicht die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Rufschädigung überschreiten. Stellt sich eine Äußerung auf facebook, xing, linkedin, twitter o. ä. als rufschädigend oder kreditschädigend dar, können Sie auch hier eine Entfernung verlangen oder Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend machen. Vorher sollten Sie sich jedoch über die möglichen Konsequenzen durch noch mehr Öffentlichkeit klar werden. Gerne beraten wir Sie, was im konkreten Fall Ihren Interessen am besten entspricht.

Der Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz umfasst:

Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen
Schutz der Unschuldsvermutung
Schutz vor verbotener Veröffentlichung

Wichtige Fragen zur Rufschädigung in einem Medium.

1Bei einem negativen Fernsehbeitrag war ein Foto meines Unternehmens zu sehen, das nichts damit zu tun hatte. Wie kann ich reagieren?
Hier ist an eine Entgegnung oder Richtigstellung im jeweiligen Medium zu denken.
2Was passiert, wenn ich wegen übler Nachrede belangt werde?
Es handelt sich um ein Privatanklageverfahren, in dem Sie in der Regel eine professionelle Strafverteidigung benötigen.

Schwerpunkt | Recht am eigenen Bild


Wenn ein Foto von Ihnen ohne Ihre Einwilligung in Zusammenhang mit einem Artikel erscheint und Sie keine Person des öffentlichen Lebens sind, sind Ihre Persönlichkeitsrechte betroffen. Als Teil einer Gruppe mit mehreren Personen haben Sie hier nur dann die Möglichkeit auf Schadenersatz, wenn die Darstellung entwürdigend ist, oder eine Missdeutung entstehen könnte. Anders verhält es sich bei einem Einzelbild.

 

 

Bei entwürdigenden geposteten Fotos, beispielsweise auf WhatsApp, stehen Ihnen unter Umständen Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche gegenüber demjenigen zu, der dieses Foto gepostet hat. Bei „Hasspostings“ gibt es seit dem 01.01.2021 ein neues Schnellverfahren, welches auch Social Media Plattformen verpflichtet, Hasspostings zu entfernen.

 

Wir beraten Sie gerne. 07248 66 555