Bei Verkehrsunfällen geht es häufig um die Schuld und Schadenersatz. Hier sollten Sie auf einen Rechtsbeistand nicht verzichten.
Mag. Martina Murauer
SCHADENERSATZ, SCHMERZENSGELD, VERWALTUNGSSTRAFVERFAHREN
Im Falle eines Verkehrsunfalls
Es ist keine Seltenheit, dass ein Verkehrsunfall vor Gericht endet. Umso wichtiger ist es, gleich zu Beginn einen kompetenten Rechtsanwalt zurate zu ziehen, der erfahren im Umgang von Sachverhaltsdarstellungen ist, Sie bei der Sicherung von Beweisen berät, und Sie frühzeitig informieren kann, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Wenn Sie einen Unfall mit Personenschaden verursachen, müssen Sie mit einem Strafverfahren und einem Zivilverfahren rechnen. Wir unterstützen Sie gerne.
Thema im Verkehrsrecht ist auch oft ein Führerscheinentzug, was für manche (Fahrten zum Arbeitsplatz!) eine Katastrophe ist. Auch hier kann rechtzeitige Beratung durch unsere kompetenten Anwälte oft das Schlimmste verhindern.
Ein Verkehrsunfall passiert im Handumdrehen. Und selbst wenn Sie glauben, die Situation sei sonnenklar, wird Ihnen oft eine Teilschuld angelastet, was Auswirkungen auf Ihren Schmerzensgeldanspruch hat. Wir helfen Ihnen gerne!
Unterstützung, Vertretung, Begleitung
Verkehrsrecht
Verkehrsunfälle sind eine Gratwanderung zwischen Schuld, Teilschuld und Betroffener. Eine strategische Vorgangsweise ist unbedingt anzuraten. Gerne unterstützen wir Sie dabei!Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
+43 7248 66555
Schwerpunkt | Verkehrsunfall
Im Umgang mit Versicherungen bedarf es der profunden Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Hier sind Sie ohne Anwalt an Ihrer Seite schnell verloren. Gerade bei Körperverletzung und Schadenersatzleistungen benötigen Sie eine zielgerichtete, stichhaltige Argumentation.
Wenn Sie das Angebot der Haftpflichtversicherung sofort annehmen, verzichten sie auf weitere Schadenersatzansprüche.
Körperverletzung, fahrlässige Tötung
Wer Verkehrsregeln nicht beachtet und dabei einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Die Höhe des Strafmaßes richtet sich nach den Umständen, ist also bei jedem Fall anders zu bewerten. Egal ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder Sie wegen Körperverletzung angeklagt sind, wir unterstützen Sie dabei:Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin: +43 7248 66555
Wenn ein Verkehrsunfall geschehen ist
1Wie lange hat man Zeit, Schmerzensgeld zu fordern.
Ihre Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bei Gericht einzuklagen, sonst können Sie verjähren.
2Ich bin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Wer muss das Schmerzensgeld bezahlen.
Hier springt in der Regel Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung ein. Sie müssen also selbst nichts bezahlen.
3Ich habe einen Unfall verursacht, der Gegenlenker liegt im Koma. Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Wenn Sie alleine schuld sind und schwere Folgen eintreten, kann dies schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Alkoholisierung steigt sogar Ihre KFZ-Haftplichtversicherung aus.
4Ich dachte ich hab in der Nacht ein Reh überfahren und habe jetzt in den Nachrichten von Fahrerflucht und Unfall mit tödlichem Ausgang gehört. Zeit und Ort würden passen. Was soll ich tun?
Nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie im Einzelfall hinsichtlich der notwendigen Schritte.
Checkliste für einen Verkehrsunfall
- Unfallort sichern
- falls notwendig Erste-Hilfe leisten und Rettung alarmieren
- wenn dabei auch Personen zu Schaden gekommen sind, unbedingt die Polizei verständigen
- Unfallgeschehen dokumentieren, am besten skizzieren. Manche Versicherungen bieten im Vorfeld einen Unfallbericht zum Ausfüllen an
- Daten des Lenkers und der Zeugen erheben, am besten mittels Lichtbildausweis
- Kennzeichen, Automarke, Farbe, etc. notieren
- Fotos vom Unfallort und den Unfallautos machen
- auf die Richtigkeit des Protokolls der Polizei achten
- Schaden der Versicherung melden
Schwerpunkt | Schadenersatz, Schmerzensgeld
Zumeist wird bei Schadenersatz- und Schmerzensgeldfällen die Versicherung selbst aktiv. Dieses Angebot sollten Sie nicht sofort annehmen, sondern zuerst von uns prüfen lassen. Das Schmerzensgeld wird in der Regel nach Tagessätzen berechnet, je nach Schwere sind dies € 110,00 bis € 330,00 täglich. Es dient der Abgeltung sowohl körperlicher als seelischer Schmerzen. Die Schmerzgrade sind ebenfalls Teil der Bemessungsgrundlage (leicht, mittel, schwer). Idealerweise führen Sie ein Schmerztagebuch (auch über die Befindlichkeit in der Nacht) und dokumentieren sämtliche Zusatzausgaben wie Medikamente, Arztbesuche, Therapeuten.
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen von Verkehrsunfällen, insbesondere auch bei Verkehrsunfällen mit besonders schweren Unfallfolgen (Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma, Erblinden, etc.) helfen wir Ihnen gerne.