Neues Gewährleistungsrecht
Mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) wurden vom österreichischen Gesetzgeber umfassende Reformen des Gewährleistungsrechtes beschlossen. Die neue Rechtslage ist auf jene Verträge anzuwenden, die ab 01.01.2022 abgeschlossen werden.
Künftig ist die Gewährleistung für Verbraucher in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Neben den Spezialbestimmungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), gilt ab 01.01.2022 das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) für Verbraucherverträge. Daher ist für ab 01.01.2022 geschlossene Verträge zwingend eine genaue Abgrenzung erforderlich, welches Gesetz anzuwenden ist.
Die unterschiedlichen Gesetzesregime betreffen vor allem den objektiveren Mangelbegriff, den qualifizierten Abbedingungsmechanismus sowie die verlängerte Vermutungsfrist im VGG.