KOMPETENTE HILFE BEIM EHEVERTRAG, DER SCHEIDUNG ODER OBSORGE
Familienrecht: Ehe, Lebenspartner, Kinder, Familie

Mediation ist oft zielführender als ein Rosenkrieg, wir sind für diese Art der konstruktiven Konfliktvermeidung im Gespräch ausgebildet. Gerne unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben.
Wir stehen auf Ihrer Seite
Beim Ehevertrag, einvernehmlichen oder streitigen Scheidungen bieten wir Unterstützung. Auch im Mediationsverfahren stehen Ihnen eigens ausgebildete Experten unserer Kanzlei zur Verfügung.Sie haben Fragen?
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Schwerpunkt | Scheidung
Sozialversicherung, Pensionsansprüche
Wichtig sind auch sozialversicherungsrechtliche Fragen, wie die Krankenversicherung oder Pensionsansprüche. Wenn die geschiedenen Eheleuten neue Familien gründen, kann es schwierig werden. Patchworkfamilien sind auch im Erbrecht ein wichtiges Thema.Vermögen, Ersparnisse
Wir helfen dabei „übersehene“ eheliche Ersparnisse bzw. Immobilienanteile zu finden, damit die Vermögensaufteilung gerecht abläuft.Wichtige Fragen zum Thema Scheidung
Der Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist keine Voraussetzung für eine gute Ehe, regelt aber eine faire Scheidung. Er kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Für Lebensgemeinschaften empfehlen wir einen Partnerschaftsvertrag, dies vor allem dann, wenn die beiden Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern kommen, bei gemeinsamen Investitionen in ein Haus oder eine Eigentumswohnung oder wenn einer der Partner Unternehmer ist bzw. über Unternehmensbeteiligungen verfügt, so können Themen der Gütertrennung bestmöglich behandelt werden. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens bleibt. In einem Ehevertrag können Sie auch Gütergemeinschaft vereinbaren. Wir achten auf die Einhaltung der für die Gültigkeit des Ehevertrags erforderlichen Form. Erforderlichenfalls organisieren wir zur notariellen Beglaubigung einen gemeinsamen Notartermin in unserer Kanzlei.Welcher Unterhalt steht mir zu?
Bei der Scheidung kann der Unterhalt frei vereinbart werden, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Kommt eine Einigung nicht zustande, unterscheidet der Gesetzgeber, ob es eine Scheidung mit oder ohne Schuldausspruch (alleiniges Verschulden, gleichteiliges Verschulden, Zerrüttungsverschulden) ist und ob es einen Unterhaltsanspruch aufgrund der Erziehung von Kindern gibt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Ehepartner. Wir vertreten Sie im Verfahren über Unterhaltsansprüche, beim Obsorge- und Kontaktrecht.Schwerpunkt | Obsorge und Unterhalt

Im österreichischen Sorgerecht ist geregelt, wem die Obsorge obliegt. Auch wenn Ihnen das vielleicht nicht gefällt: Ziel des Gesetzgebers ist es, bei einer Scheidung eher das gemeinsame Sorgerecht zu regeln. Um die alleinige Obsorge bei Gericht beantragen zu können, muss es triftige Gründe, wie die Gefährdung des Kindes, geben. Das Besuchsrecht (Kontaktrecht) des anderen Elternteils bleibt bestehen.
Als Spezialisten für Obsorgerecht, Kontaktrecht, Unterhaltsrecht und Elternrechte stehen wir Ihnen hier beratend zur Verfügung, unterstützen Sie bei einvernehmlichen Lösungen oder vertreten Sie vor Gericht.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!
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Schwerpunkt | Kinder und Jugendliche

Kleine Kinder - kleine Sorgen, große Kinder – große Sorgen.
Sei es bei abgeschlossenen Verträgen im Internet, Kontakt mit Drogen, oder die berühmte „eingeschossene Fensterscheibe“. Auch hier kann es um hohe Summen und eine Weichenstellung für die Zukunft des Kindes gehen, auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung.


