
Mietverträge: Wertsicherungsklauseln doch gültig

"Rückforderungen von Mietzinserhöhungen, bis zu 30 Jahre zurück, sind im Raum gestanden. Nun kann die Immobilienbranche etwas aufatmen", so unsere Partnerin Rechtsanwältin Mag. Martina Murauer im Interview mit den OÖ. Nachrichten vom 4. August 2025 über die ursprünglich geforderten Rückforderungsansprüche an gewerbliche Vermieter. Der OGH hatte bei einer jüngeren Entscheidung bestimmte Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern als unzulässig qualifiziert, vergangene Woche aber ein weiteres Urteil gefällt.
Es bleiben trotzdem noch offene Fragen, die gerichtlich entschieden werden müssen, ist sich Murauer sicher. Wertsicherungsklauseln sind dann gültig, wenn sie zwischen den Parteien ausgehandelt wurden und wenn sie nicht nur eine Erhöhung, sondern auch eine Senkung zulassen. "Klauseln müssen zudem transparent formuliert sein. Es muss nachvollziehbar sein, wann und auf welcher Basis es zu Anpassungen kommt", so Murauer in den OÖN. Wie diese Klauseln aussehen, sei nicht final geklärt.
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