Baum an der Grundgrenze

Zum Hinüberwachsen(lassen) von Wurzeln auf das Nachbargrundstück

Stellen Sie sich vor, die Wurzeln der Bäume Ihres Nachbarn wachsen auf Ihr Grundstück und verursachen dort Schäden – etwa an einer gepflasterten Fläche oder an einer Entwässerungsrinne. Wer haftet dann?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu kürzlich entschieden (8 Ob 3/25m): Ihr Nachbar darf grundsätzlich Bäume an der Grundstücksgrenze pflanzen.

Wenn deren Wurzeln oder Äste auf Ihr Grundstück wachsen, ist das nicht automatisch rechtswidrig. Gegen derartige natürliche Einwirkungen kann der beeinträchtigte Grundnachbar grundsätzlich nicht vorgehen.

Ausnahmsweise können Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche bestehen, wenn die Beeinträchtigung unüblich und erheblich ist, kein einfaches Entfernen möglich ist, und dem Nachbarn klar erkennbar war, dass seine Pflanzen Schaden anrichten.

Nicht jeder Ärger mit Nachbars Pflanzen führt also zu einem Anspruch. Schäden durch natürliche Wurzel- oder Astausbreitung müssen meist hingenommen werden – außer sie sind wirklich gravierend und vermeidbar.

 

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