
So berechnen Sie Ihre Mietanpassung Schritt für Schritt
Die neue Wertsicherung bei Mieten
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen verständlich und praxisnah, wie Sie die Wertsicherung selbst berechnen können – inklusive Beispiel.
Was hat sich mit dem Mieten-Wertsicherungsgesetz geändert?
- Die Anpassung erfolgt immer am 1. April.
- Bei manchen Wohnungen sind zusätzliche gesetzliche Obergrenzen zu beachten (wie z.B. bei Wohnungenin Altbauten oder bei Wohnungen mit geringerem Ausstattungsstandard).
- Die Berechnung sollte immer nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Die erste Mieterhöhung stellt einen Sonderfall dar.

So funktioniert die Berechnung – Schritt für Schritt:
Schritt 1: Indexveränderung berechnen:
Die Anpassung orientiert sich an der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 (oder des an seine Stelle tretenden Index) und werden die jeweiligen Werte von der Statistik Austria veröffentlicht und sind auf deren Homepage abrufbar.
Für die Ermittlung der durchschnittlichen Veränderung ist ein Vergleich der Jahresdurchschnittswerte zweier aufeinanderfolgender Jahre nötig. Für die Mietanpassung am 01. April 2026 wären dies folglich die Jahresdurchschnitte des VPI im Jahr 2024 und 2025. Diese Berechnung kann jedoch insofern unterbleiben, als auf der Homepage der Statistik Austria bereits die durchschnittlichen VPI-Veränderungen (jeweils bezogen auf das Vorjahr) veröffentlicht werden – siehe hierzu nachstehende Tabelle:

Die VPI Änderung, welche für die Berechnung der Mieterhöhung am 01. April 2026 heranzuziehen ist, beträgt demnach 3,6 %.
(Tabelle Quelle www.statistik.at)
Schritt 2: Kappungsregel anwenden:
In diesem Schritt wird nunmehr geprüft, um wie viel die Miete tatsächlich erhöht werden darf:
• Bis 3 % Inflation ist die volle Erhöhung zulässig
• Über 3 % Inflation gilt:
* die ersten 3 % zählen voll
* der Rest (der über 3 % hinausgehende Wert) zählt nur zur Hälfte
Beispiel zur besseren Veranschaulichung:
Ausgangssituation: Miete: € 1.000
1. VPI Änderung:
Wie bereits dargelegt, beträgt die durchschnittliche VPI Änderung im Jahr 2025 im Vergleich zum Jahr 2024 3,6 % (siehe hierzu obige Tabelle der Statistik Austria).
2. Kappungsregel anwenden:
Da die Inflation über 3 % liegt (gegenständlich 3,6 %), gebührt für 3 % die volle Erhöhung, für den darüberliegenden Wert, folglich für 0,6 %, gebührt nur die Hälfte, daher 0,3 %.
Die gesamte zulässige Erhöhung beträgt demnach 3,3 %.
3. Neue Miete berechnen:
€ 1.000,00 × 3,3 % = € 1.033,00
Ergebnis:
Neue Miete: € 1.033,00
Erhöhung: € 33,00 pro Monat
Sonderfall: Erste Mieterhöhung
Wenn Ihr Mietvertrag unterjährig beginnt, wird die erste Erhöhung anteilig berechnet.
Die errechnete Veränderung ist sohin nur in jenem Ausmaß zu berücksichtigen, das dem Verhältnis der Anzahl der vollen nach Vertragsabschluss verstrichenen Monate des vor dem Valorisierungszeitpunkt liegenden Kalenderjahres zu zwölf Monaten entspricht.
Dauerte das Mietverhältnis daher nur 6 Monate im Jahr, gebührt nur eine Erhöhung im Ausmaß von 50 %.
Rechtliche Beratung für komplexe Fälle
Gerne können Sie unsere Kanzlei kontaktieren, sollten Sie bei der Berechnung unsicher sein oder die Prüfung konkreter Situationen wünschen. Gerade bei Sonderfällen oder komplexeren Verträgen empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Beratung.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin:
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Der gegenständliche Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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