Löschungspflicht von Bewertungsplattformen(Google) bei unrichtiger Online-Bewertung

Wenn User:innen online und anonym unrichtige Bewertungen auf Plattformen wie Google abgeben, wurden bisher außergerichtliche Löschungsaufforderungen an diese Plattformen häufig ignoriert. 

Nun hat das OLG Graz ( 17 Bs 119/23h) erstmals einem Löschungsbegehren gegen Google stattgegeben. 

Eine Ärztin setzte erfolgreich durch, dass Google gerichtlich zur Löschung einer abwertenden anonymen Bewertung verpflichtet wurde, weil Google nicht nur als Host-Provider, sondern auch als Medieninhaber zu qualifizieren ist.

Zusätzlich wurde der Klägerin auch eine Entschädigung in Höhe von EUR 2.000,00 nach dem Mediengesetz und der Ersatz der Prozesskosten zugesprochen.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung, weil User:innen damit nun ein direkter Anspruch gegen Bewertungsplattformen zuerkannt wurde.

Sollten Sie von derartigen Einträgen betroffen sein, werden wir gerne für Sie tätig.

(Foto: pixabay/Joseph Murphy)

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