
E-Bike-Unfall ohne Helm: Weniger Schmerzengeld möglich
![]()
Lieber Helmfrisur als Schädelfraktur
Ein Fahrradhelm ist für erwachsene E-Bike-Fahrer zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem kann es rechtliche Folgen haben, ohne Helm zu fahren.
Der OGH entschied kürzlich einen Fall, in dem ein E-Bike-Fahrer ohne Helm mit einem Auto kollidierte und schwer verletzt wurde. Hätte er einen Helm getragen, wären seine Schmerzen deutlich geringer gewesen. Der Fahrer verlangte Schmerzengeld vom Autofahrer. Der OGH sprach ihm zwar Schmerzengeld zu, kürzte den Anspruch aber teilweise.
Der Grund: Wer ohne Helm E-Bike fährt, handelt nach Ansicht des OGH sorglos gegenüber der eigenen Gesundheit. Bei E-Bikes sei das Unfallrisiko höher als bei normalen Fahrrädern. Außerdem sei allgemein bekannt, dass ein Helm schwere Kopfverletzungen verhindern oder abmildern kann. Deshalb müsse ein vernünftiger E-Bike-Fahrer einen Helm tragen, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt.
Wichtig ist: Die Kürzung betrifft nur das Schmerzengeld und nur jene Verletzungen, die durch einen Helm vermeidbar oder weniger schwer gewesen wären.
Zusammengefasst: Auch ohne gesetzliche Helmpflicht kann das Nichttragen eines Helms bei einem E-Bike-Unfall teuer werden. Wer keinen Helm trägt, riskiert nicht nur schwere Verletzungen, sondern auch weniger Schmerzengeld.
Foto: pixabay/pasja1000



